Gastschützen

Hinweise für Gastschützen / Schlüsselleihe / Platzordnung

Unser Parcour ist täglich zugänglich. Die Öffnungszeiten für Gäste richten
sich allerdings nach denen der `Aral-Tankstelle` in Hügelsheim.
An der Kasse der Tankstelle ist gegen die Abgabe eines Pfands von 50,— Euro
in bar der Tor-Schlüssel für unser Gelände auszuleihen.

Desweiteren erhalten Gastschützen an der Kasse der Tankstelle zum Schlüssel
auch einen Gastschützen-Ausweis. Wir bitten den Ausweis während des Besuchs
auf unserem Gelände gut sichtbar mit sich zu führen und, falls gewünscht, auf
Verlangen vorzuzeigen. Jedes Mitglied des `Baden-Bowmen e.V.` ist berechtigt
Kontrollen durchzuführen.

Das Parken eines Fahrzeugs findet für Gäste auf dem Gästeparkplatz statt.
Dieser ist ausgeschildert, befindet sich links vor dem Schießplatz.

Vor der Platznutzung ist in dem Orga-Gebäude (alter Pumpenraum) der Eintrag in
das Gastschützenbuch zu leisten. Die Tagesgebühr stecken Sie bitte in einen der vor
Ort bereitliegenden Umschläge, beschriften den Umschlag mit der Blatt-Nummer
des Gastschützenbuches und werfen ihn in den in der Wand befindlichen Briefkasten.

Pflicht des Gastschützen –  das Lesen der Platzordnung 

Die Platzgebühr / Tagesnutzungsgebühr für den Bogenplatz beträgt pro Person

für Erwachsene   12,5o Euro / alternativ auch Zehnerkarte `10+1`
für Kinder / Jugendliche im Alter von 10-17 Jahren   7,5o Euro

Kinder unter 10 Jahren dürfen den Platz kostenlos nutzen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung Erwachsener

Luftbild zur Lage des Bogenplatzes, Aussenbereich Sektor `E`

Wir gehen davon aus, dass ein Gastschütze vollständig eigenes Material besitzt
und dieses mitbringt. Es gibt auf dem Bogenplatz keine Möglichkeit Bögen, Pfeile
und/ oder Zubehör auszuleihen.

Die Nutzunungszeit variiert über das Jahr in Abhängigkeit zum Tageslicht:

Wintermonate tägl. 8.oo bis 17.oo Uhr, Sommermonate tägl. 8.oo bis 19.oo Uhr

Der Platz ist nach dieser Zeit zu verlassen. Das Übernachten und/ oder Campen ist
verboten und wird bei nachvollziehbarem Verstoß von uns entsprechend verfolgt.

Pflicht des Gastschützen –  das Lesen der Platzordnung 

Wir wünschen gutes Gelingen, viel Spaß und `alle ins Kill`.