Platzordnung

Die Platzordnung ist vertraglicher Bestandteil des Schießbetriebs. Folglich ist
diese vollständig zu lesen und durch den Eintrag in das Schützenbuch als bindend
anzuerkennen.

Platzordnung Baden-Bowmen e.V. –   Datum 30.07.2019

  1. Allgemeine Schießregeln (DFBV) sind zu beachten.
  2. Die Gelände – und Brandschutzverordnung des Baden-Airpark ist verbindlicher
    Bestandteil unserer Platzordnung. Offenes Feuer ist verboten.
  3. Es gilt die Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe bezüglich
    des Naturschutzgebiets Stollhofener Platte.
  4. Jeder Schütze muss über eine gültige private Haftpflichtversicherung verfügen,
    haftet uneingeschränkt für den eigenen Schuss. Der Schütze verpflichtet sich
    nur dann zu schießen, wenn er sich von einer freien Schussbahn vor und
    hinter dem Ziel überzeugt hat.
  5. Auf dem Parkplatz und der Zufahrt gilt die Straßenverkehrsordnung.
  6. Gekennzeichnete Wege müssen benutzt und dürfen nicht verlassen werden.
    Ein Begehen und Befahren der Trockengrasflächen außerhalb gekennzeichneter
    Wege ist generell untersagt, Vorgaben Naturschutzgebiet Stollhofener Platte.
    Das Parken findet nur auf Beton oder Asphalt statt.
    .
  7. Auf dem Parcour ist zwischen den Gruppen ein Abstand von mindestens zwei
    Bahnen bzw. Scheiben einzuhalten.
  8. Querschüsse sind auf der gesamten Anlage verboten, Schüsse in Richtung des
    Flugfeldes Baden-Airpark führen zum Platzverweis!
  9. Maximal erlauben wir 3 Schüsse pro 3D-Tier.
  10. Der Schuss mit Jagdspitzen/ Blunts ist auf dem gesamten Gelände verboten.
  11. Pfeilspitzen sind aus den Scheiben/ Tieratrappen zu entfernen.
  12. Hunde dürfen auf dem gesamten Gelände nur an der Leine geführt werden.
  13. Das Rauchen ist im gesamten Parcourbereich untersagt. Grundlage
    hierfür ist die gültige Brandschutzverordnung.
  14. Mitgliedsausweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Jedes
    Vereinsmitglied soll sich verpflichtet fühlen ihm unbekannte Schützen auf
    eine Mitgliedschaft bzw. auf die Bezahlung des Gastschützengeldes und den
    nötigen Eintrag im Schießbuch anzusprechen.
  15. Die Zahlung der Nutzungsgebühr für Gastschützen und der Eintrag in die
    Schießkladde hat vor Schießbeginn zu erfolgen.
  16. Das Armbrustschießen ist auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt!
  17. Das Tor an der Zufahrt ist immer geschlossen zu halten!
  18. Es besteht eine Parkordnung für Gäste. Dieser ist Folge zu leisten.
  19. Wir bitten erzeugten Müll jeglicher Form mitzunehmen. Bitte halten Sie den
    Bogenplatz sauber. Als Ergänzung zu Punkt 12 möchten wir  darauf hinweisen,
    dass wir das Beseitigen von Hundekot und Kotresten durch  den Halter für
    selbstverständlich erachten.
  20. Übernachten und Campen ist verboten
  21. Der Bogenplatz wird zur Überprüfung und nachhaltigen Dokumentation von
    Diebstählen und Vandalismus zeitweise mit Kameras überwacht. Erhobene
    Überwachungsaufnahmen werden bei Relevanz ausschließlich zur gezielten
    Strafverfolgung verwendet, werden nicht veröffentlicht und regelmäßig
    gelöscht. Die Überwachung erfolgt gemäß der gesetzlichen Grundlagen,
    gemäß § 6 b BDSG.

Jeder Nutzer des Bogenplatzes ist verpflichtet die Platzordnung zu lesen und danach
zu handeln. Auf Nichteinhaltung wird von uns entsprechend reagiert.

rangesign

Die Platzgebühr / Tagesnutzungsgebühr für den Bogenplatz beträgt für Gäste pro Person

für Erwachsene 12,5o Euro / alternativ auch Zehnerkarte `10+1`
für Kinder / Jugendliche im Alter von 10-17 Jahren 7,5o Euro

Kinder unter 10 Jahren dürfen den Platz kostenlos nutzen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung Erwachsener