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Platznutzung gem. Corona-Regeln vom 24. Febr. 2021

Mit Verlängerung des Lockdowns behalten die bis hierher eingeführten
Regeln zur Platznutzung ihre Gültigkeit. Dies ist bis auf weiteres
als verbindlich zu sehen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

1. Es gelten die aktuellen Vorschriften, erlassen durch unsere
Landesregierung, vom 24.02.2021. Klar abweichend davon ist der
Punkt 6 zu beachten.

2. Es ist Hand-Desinfektion zu verwenden !!

3. Im Schießbuch hat sich jeder Schütze vollständig einzutragen,
Gäste, als auch Mitglieder.

4. Auf das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5m ist von
Anfang an und überall zu achten.

5. Das Tragen von Handschuhen oder Masken wird nicht erwartet.

6. Gruppen im Parcour von max. 5 Personen aus einem Haushalt,
ansonsten max. 2 Personen aus 2 Haushalten. Kinder werden dabei,
entgegen der sonst üblichen Regelung, voll gezählt.

7. Der Abstand im Schießen (benutzte Stationen) muss im Parcour zwei
Bahnen betragen

8. Unsere Getränkeausgabe ist geschlossen.

9. Mit Blick auf Covid 19 ist verschärft auf das Mitnehmen des
erzeugten Abfalls zu achten. Hierzu zählen im Besonderen die
Reste von verwendeter Schutzausrüstung und Reste eingesetzter
Hygieneartikel, Einmalhandschuhe, Schutzmasken, Verpackungen
von Nahrungsmitteln.

Wir erwarten das Einhalten der oben genannten Punkte, denn es ist
die notwendige Basis für eine einigermaßen sichere Aufnahme des
Schießbetriebs. Fehlverhalten und Zuwiderhandlung werden von uns
sehr ernst genommen und werden mit Vereinsausschluss und / oder
Platzverweis beantwortet.

offizielles Dokument aktueller Covid-19-Regeln / Lockdown_Jan2021

Direkt-Kontakt Baden-Bowmen e.V. für Notfälle +49 160 550 9524

Für Rückfragen stehen wir gern per Mail zur Verfügung.

Aktuelle Regeln zum Schießbetrieb unter Covid-19

1. Es gelten die aktuellen Vorschriften, erlassen durch unsere
Landesregierung am 16.12.2020. Klar abweichend davon ist der
Punkt 6 zu beachten.

2. Es ist Hand-Desinfektion zu verwenden !!

3. Im Schießbuch hat sich jeder Schütze vollständig einzutragen,
Gäste, als auch Mitglieder.

4. Auf das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5m ist von
Anfang an und überall zu achten.

5. Das Tragen von Handschuhen oder Masken wird nicht erwartet.

6. Gruppen im Parcour von max. 5 Personen aus einem Haushalt,
ansonsten max. 2 Personen aus 2 Haushalten. Kinder werden dabei
voll gezählt.

7. Der Abstand im Schießen (benutzte Stationen) muss im Parcour zwei
Bahnen betragen

8. Unsere Getränkeausgabe ist geschlossen.

9. Mit Blick auf Covid 19 ist verschärft auf das Mitnehmen des
erzeugten Abfalls zu achten. Hierzu zählen im Besonderen die
Reste von verwendeter Schutzausrüstung und Reste eingesetzter
Hygieneartikel, Einmalhandschuhe, Schutzmasken, Verpackungen
von Nahrungsmitteln.

Wir erwarten das Einhalten der oben genannten Punkte, denn es ist
die notwendige Basis für eine einigermaßen sichere Aufnahme des
Schießbetriebs. Fehlverhalten und Zuwiderhandlung werden von uns
sehr ernst genommen und werden mit Vereinsausschluss und / oder
Platzverweis beantwortet.

offizielles Dokument aktueller Covid-19-Regeln / Lockdown

Direkt-Kontakt Baden-Bowmen e.V. für Notfälle +49 160 550 9524

Für Rückfragen stehen wir gern per Mail zur Verfügung.

…. Betrieb unter verschärften Regeln

Bedingt durch die aktuelle Corona-Lage und damit nötige Einschränkungen
haben wir unser Regelwerk angepasst. Wir ermöglichen das Schießen als
Individualsport. Die Regeln und Vorgaben liegen bei der Anmeldung aus.
Wir erwarten grundsätzlich die Einhaltung der Platzregeln. Es wird zudem
stichprobenartig kontrolliert.

Bezüglich Fragen und Rückmeldungen stehen wir telefonisch und/ oder per
Mail zur Verfügung.

email `support@baden-bowmen.de`     Tel. +49 160 550 9524

 

…. 7-Tage-Betrieb aufgenommen

Ab dem 27.06.2020 ist der Bogenplatz wieder durchgehend zugänglich, dies für
Mitglieder und Gäste. Ebenso werden wieder Leihschlüssel an der Aral-Tankstelle
Hügelsheim ausgegeben.

Das Anmelden per Mail entfällt bis auf Weiteres. Die Platznutzung erfolgt mit
Bindung an die aktuellen Corona-Vorschriften. Unsere schriftlichen Weisungen und
der Hygieneplan sind einzuhalten.

Der Eintrag in das Schießbuch ist für Mitglieder und Gäste verpflichtend. Zur
Vorbereitung / zum Vor-Ausfüllen kann hier die Schießbuchseite heruntergeladen
werden. Wir bitten vollständig / gut leserlich einzutragen und zum Abheften lochen.

Schießbuchseite zum Vor-Ausfüllen, Seitenzahl beim Abheften nicht vergessen!!

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Vorstand Baden-Bowmen e.V.

…. warum alles so kompliziert ?!!

Da wir ein paar Anfragen bezüglich unserer Lösungsfindung Platzöffung
bekommen haben, möchten wir kurz die tragenden Punkte zusammenfassen
und damit für den nötigen Informationsfluss sorgen. Folgende Vorgaben
sind derzeit zu berücksichtigen, müssen in die Überlegungen zum Betrieb
des Bogenplatzes/ Pracours mit einfließen:

. gem. Vorgaben Öffnung eines 3D-Bogen-Pracours erst ab dem 18.05.2020 !!
. Einschränkung bezügl. Raumaufteilung 1000m² a´ 5 Personen
. Betrieb nur für Mitglieder gem. Vorgaben 10.05.2020, bis jetzt aktuell
. mindestens ein Verantwortlicher während des Betriebs vor Ort

Die benannten Vorgaben gründen auf der aktuellen COVID-19-Verordnung,
hier als Download zur Verfügung. Die Verordnung ist bindend und lässt
kaum Interpretationen zu.

Gern stehen wir für Rückfragen betreffend der Sache zur Verfügung,
dies per Mail und/ oder telefonisch.

OeKa-Baden-Bowmen e.V.

Anwendung/ Auslegung der amtlichen Corona-Verordnung

Das Auffinden der aktuellen Vorgaben und deren Anwendung ist nicht einfach.
Daher haben wir hier die Verlinkungen zum Server des Landes Baden-Württemberg
einkopiert. In den Auslegungshinweisen ist recht anschaulich das Freigeben von
einzelnen Bereichen mit zugehörigem Datum dargestellt.

Server Land Baden-Württemberg: Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung

Server Land Baden-Württemberg: CoronaVO-Bussgeldkatalog

Vorstand Baden-Bowmen e.V.

…. eine Öffnung noch nicht möglich

Gemäß der Lockerungen bezüglich Corona / COVID-19 wird auch
das Thema Sport im Freien als machbar dargestellt. Hierzu ist
im Besonderen das Bogenschießen als zugelassen angesprochen,
jedoch sind die tatsächlichen Auflagen für den Betrieb nicht
so einfach umzusetzen. Wir befassen uns täglich mit den
Vorgaben, prüfen die Möglichkeiten. Wir informieren hier auf
unserer Internetseite über den Stand der Dinge, ebenso über
unseren vereinsinternen Verteiler.

Fazit – der Bogenplatz ist noch weiter geschlossen. Änderungen
werden umgehend mitgeteilt.

Vorstand Baden-Bowmen e.V

Treffen zum 1. Mai abgesagt

Ursprünglich war von uns wieder ein Treffen zum 1. Mai geplant.
Leider kann dieses durch den Verlauf der Corona-Krise nicht
stattfinden. Das Vereinsleben ruht weiter, der Platz wird noch
auf Wochen gesperrt bleiben.

Änderungen zur Sachlage werden von uns umgehend hier auf der
Seite und über unseren Mail-Verteiler bekannt gegeben.

Vorstand Baden-Bowmen e.V.

Vereinsgelände bis auf weiteres gesperrt

Bedingt durch die Entwicklung der Corona-Krise ist auch von uns
Handeln gefordert. Mit Blick auf das beschlossene Maßnahmenpaket
des Bundestages vom 16.03.2020 schließen wir bis auf weiteres das
Vereinsgelände des Baden-Bowmen e.V. Dies gilt ausnahmlos für alle,
für Gäste und Mitglieder.

Wir bitten die angeordnete Platzsperre einzuhalten und nicht das
Glück herauszufordern. Es wird kontrolliert.

Mit diesem Schritt entfällt selbstverständlich auch der
ursprünglich angedachte Arbeitsdienst 21.03.2020.

aktueller Link, offizielle Maßnahmen von Behördenseite Land BW

Vorstand Baden-Bowmen e.V.