|
aktuell |
|
wir über uns |
|
XXH-Turnier |
|
Vereinsgelände |
|
3D-Parcour |
|
Gastschützen |
|
Kontakt |
|
Anfahrt |
|
Impressum |
|
Disclaimer |
|
|
|
|
Hinweise für Gastschützen / Schlüsselleihe
Unser Parcour ist täglich zugänglich. Die Öffnungszeiten für Gäste richten sich allerdings nach denen der `Aral-Tankstelle` in Hügelsheim. An der Kasse der Tankstelle ist gegen die Abgabe eines Pfands von 50,— Euro in bar der Tor-Schlüssel für unser Gelände auszuleihen.
Das Abgeben des Personalausweises ist seit dem 01.11.2010 vom Gesetzgeber untersagt (§1 I PAuswG) Damit steht diese vereinfachte Regelung nicht mehr zur Verfügung.
Desweiteren erhalten Gastschützen an der Kasse der Tankstelle zu dem Tor-Schlüssel auch einen Gastschützen-Ausweis. Wir bitten diesen, während des Aufenthaltes auf unserem Gelände, gut sichtbar mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Jedes Mitglied von Baden-Bowmen ist berechtigt Kontrollen durchzuführen.
Platzgebühr
Die Tagesnutzungsgebühr für den Bogenplatz beträgt pro Person
für Erwachsene 10,— Euro für Kinder / Jugendliche Alter 10-18 5,— Euro
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Platz kostenlos nutzen.
Öffnungszeiten und Tor-Schlüssel
Wintermonate tägl. 9.oo bis 17.oo Uhr, Sommermonate tägl. 8.oo bis 19.oo Uhr
_____________________________________________________________________
Vor der Platznutzung ist an der Vereinshütte ein Eintrag ins Gastschützenbuch zu leisten. Danach wird die Tagesgebühr pro Person in einen der dort bereitgelegten Umschläge gesteckt und in Briefkasten verbracht.
Wir wünschen gutes Gelingen auf unserem Bogenplatz, viel Spaß und `alle ins Kill`.
Platzordnung Baden- Bowmen - 16.04.2011
o1. Allgemeine Schießregeln (DFBV) sind zu beachten.
o2. Die Gelände - und Brandschutzverordnung des Baden-Airpark ist verbindlicher Bestandteil unserer Platzordnung.
o3. Es gilt die Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Naturschutzgebiet Stollhofener Platte .
o4. Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Der Schütze verpflichtet sich nur dann zu schießen, wenn er sich von einer freien Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt hat.
o5. Auf dem Parkplatz und der Zufahrt gilt die Straßenverkehrsordnung.
o6. Gekennzeichnete Wege müssen benutzt und dürfen nicht verlassen werden (das Laufen über die Trockengraswiese außerhalb der gekennzeichneten Wege ist generell untersagt)
o7. Auf dem Parcour ist zwischen den Gruppen ein Abstand von mindestens Zwei Scheiben einzuhalten.
o8. Querschüsse sind auf der gesamten Anlage verboten, Schüsse in Richtung Zaun (Flughafen) führen zum Platzverweis!
o9. Maximal 2 Schüsse pro 3D-Tier.
1o. Der Schuss mit Jagdspitzen oder Blunts ist auf dem gesamten Gelände absolut verboten.
11. Pfeilspitzen sind aus den Scheiben (Tier) zu entfernen.
13. Hunde dürfen auf dem gesamten Gelände nur an der Leine geführt werden.
14. Das Rauchen ist auf dem gesamten Parcourbereich untersagt (siehe Brandschutzverordnung).
15. Im gesamten Parcourbereich und auf der Range herrscht absolutes Alkoholverbot.
16. Mitgliedsausweise sind mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen. Jedes Vereinsmitglied soll sich verpflichtet fühlen ihm unbekannte Schützen auf eine Mitgliedschaft bzw. auf die Bezahlung und Eintragung im Schießbuch anzusprechen.
17. Die Zahlung und Eintragung der Gastschützen hat vor dem Schießbeginn zu erfolgen.
18. Das Armbrustschießen ist auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt!
19. Das Tor an der Zufahrt ist immer geschlossen zu halten!
Wir bitten erzeugten Müll jeglicher Form wenn möglich mitzunehmen. Bitte den Bogenplatz sauber halten.
Als Ergänzung zu Punkt 13 möchten wir darauf hinweisen, dass wir das Beseitigen von Hundekot und Kotresten durch den Halter für selbstverständlich erachten.
Der Bogenplatz wird zur Überprüfung und nachhaltigen Dokumentation von Diebstählen und Vandalismus zeitweise mit Kameras überwacht.
Überwachungsaufnahmen werden bei Relevanz ausschließlich zur Strafverfolgung verwendet, werden nicht veröffentlicht und werden regelmäßig gelöscht. Die Überwachung erfolgt gemäß der gesetzlichen Grundlagen, § 6 b BDSG.
Hier noch einmal zur Beschreibung der Anfahrt ...... |