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Hinweise für Gastschützen / Schlüsselleihe

 

 

Unser Parcour ist täglich zugänglich. Die Öffnungszeiten für Gäste richten sich allerdings nach denen

der `Aral-Tankstelle` in Hügelsheim.

An der Kasse der Tankstelle ist gegen die Abgabe eines Pfands von 50,— Euro in bar der Tor-Schlüssel

für unser Gelände auszuleihen.

 

Das Abgeben des Personalausweises ist seit dem 01.11.2010 vom Gesetzgeber untersagt (§1 I PAuswG)

Damit steht diese vereinfachte Regelung nicht mehr zur Verfügung.

 

Desweiteren erhalten Gastschützen an der Kasse der Tankstelle zu dem Tor-Schlüssel auch einen

Gastschützen-Ausweis. Wir bitten diesen, während des Aufenthaltes auf unserem Gelände, gut sichtbar

mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Jedes Mitglied von Baden-Bowmen ist berechtigt

Kontrollen durchzuführen.

 

 

Platzgebühr

 

Die Tagesnutzungsgebühr für den Bogenplatz beträgt pro Person

 

für Erwachsene   10,— Euro

für Kinder / Jugendliche Alter 10-18       5,— Euro

 

Kinder unter 10 Jahren dürfen den Platz kostenlos nutzen.

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten und Tor-Schlüssel

 

Wintermonate tägl. 9.oo bis 17.oo Uhr,  Sommermonate tägl. 8.oo bis 19.oo Uhr

 

 

_____________________________________________________________________

 

Vor der Platznutzung ist an der Vereinshütte ein Eintrag ins Gastschützenbuch zu leisten. Danach wird die

Tagesgebühr pro Person in einen der dort bereitgelegten Umschläge gesteckt und in Briefkasten verbracht.

 

Wir wünschen gutes Gelingen auf unserem Bogenplatz, viel Spaß und `alle ins Kill`.

 

 

 

 

Platzordnung Baden- Bowmen   -  16.04.2011

 

 

o1. Allgemeine Schießregeln (DFBV) sind zu beachten.

 

o2. Die Gelände - und Brandschutzverordnung des Baden-Airpark ist verbindlicher Bestandteil

      unserer Platzordnung.

 

o3. Es gilt die Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Naturschutzgebiet Stollhofener Platte .

 

o4. Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für

      seinen Schuss selbst. Der Schütze verpflichtet sich nur dann zu schießen, wenn er sich von einer freien

      Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt hat.

 

o5. Auf dem Parkplatz und der Zufahrt gilt die Straßenverkehrsordnung.

 

o6. Gekennzeichnete Wege müssen benutzt und dürfen nicht verlassen werden (das Laufen über die

      Trockengraswiese außerhalb der gekennzeichneten Wege ist generell untersagt)

 

o7. Auf dem Parcour ist zwischen den Gruppen ein Abstand von mindestens Zwei Scheiben einzuhalten.

 

o8. Querschüsse sind auf der gesamten Anlage verboten, Schüsse in Richtung Zaun (Flughafen) führen zum

      Platzverweis!

 

o9. Maximal 2 Schüsse pro 3D-Tier.

 

1o. Der Schuss mit Jagdspitzen oder Blunts ist auf dem gesamten Gelände absolut verboten.

 

11. Pfeilspitzen sind aus den Scheiben (Tier) zu entfernen.

 

13. Hunde dürfen auf dem gesamten Gelände nur an der Leine geführt werden.

 

14. Das Rauchen ist auf dem gesamten Parcourbereich untersagt (siehe Brandschutzverordnung).

 

15. Im gesamten Parcourbereich und auf der Range herrscht absolutes Alkoholverbot.

 

16. Mitgliedsausweise sind mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen. Jedes Vereinsmitglied soll sich verpflichtet

      fühlen ihm unbekannte Schützen auf eine Mitgliedschaft bzw. auf die Bezahlung und Eintragung im Schießbuch

      anzusprechen.

 

17. Die Zahlung und Eintragung der Gastschützen hat vor dem Schießbeginn zu erfolgen.

 

18. Das Armbrustschießen ist auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt!

 

19. Das Tor an der Zufahrt ist immer geschlossen zu halten!

 

 

 

 

Wir bitten erzeugten Müll jeglicher Form wenn möglich mitzunehmen. Bitte den Bogenplatz sauber halten.

 

Als Ergänzung zu Punkt 13 möchten wir darauf hinweisen, dass wir das Beseitigen von Hundekot und Kotresten

durch den Halter für selbstverständlich erachten.

 

 

Der Bogenplatz wird zur Überprüfung und nachhaltigen Dokumentation von Diebstählen und Vandalismus

zeitweise mit Kameras überwacht.

 

Überwachungsaufnahmen werden bei Relevanz ausschließlich zur Strafverfolgung verwendet, werden nicht

veröffentlicht und werden regelmäßig  gelöscht. Die Überwachung erfolgt gemäß der gesetzlichen Grundlagen,

§ 6 b BDSG.

 

 

 

 

Hier noch einmal zur Beschreibung der Anfahrt

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