aktuell

wir über uns

XXH-Turnier

Vereinsgelände

3D-Parcour

Kontakt

Anfahrt

Impressum

Disclaimer

 

 

 

 

Unser Gelände -  Scheibenplatz und 3D-Parcour

 

Das Areal befindet sich süd-westlich der Start- und Landebahn des Baden-Airpark. Im Gegensatz zum

niedrig bewachsenen Zufahrtsbereich, ist das Grundstück in der Hauptsache mit Mischwald besetzt.

 

Hier anklicken um die Ansicht des Kartenausschnitts zu vergrössern

 

 

Sicht vom Parkplatz auf die ehemalige Zufahrt

 

 

unsere Waldhütte ....

 

 

der Scheiben-Platz

 

 

Rundgang im Parcour

 

 

 

         Hier zum 3D- Parcour

 

.....

Platzordnung Baden- Bowmen -  16.04.2011

 

 

o1. Allgemeine Schießregeln (DFBV) sind zu beachten.

 

o2. Die Gelände - und Brandschutzverordnung des Baden-Airpark ist verbindlicher Bestandteil

      unserer Platzordnung.

 

o3. Es gilt die Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Naturschutzgebiet Stollhofener Platte .

 

o4. Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für

      seinen Schuss selbst. Der Schütze verpflichtet sich nur dann zu schießen, wenn er sich von einer freien

      Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt hat.

 

o5. Auf dem Parkplatz und der Zufahrt gilt die Straßenverkehrsordnung.

 

o6. Gekennzeichnete Wege müssen benutzt und dürfen nicht verlassen werden (das Laufen über die

      Trockengraswiese außerhalb der gekennzeichneten Wege ist generell untersagt)

 

o7. Auf dem Parcour ist zwischen den Gruppen ein Abstand von mindestens Zwei Scheiben einzuhalten.

 

o8. Querschüsse sind auf der gesamten Anlage verboten, Schüsse in Richtung Zaun (Flughafen) führen zum

      Platzverweis!

 

o9. Maximal 2 Schüsse pro 3D-Tier.

 

1o. Der Schuss mit Jagdspitzen oder Blunts ist auf dem gesamten Gelände absolut verboten.

 

11. Pfeilspitzen sind aus den Scheiben (Tier) zu entfernen.

 

13. Hunde dürfen auf dem gesamten Gelände nur an der Leine geführt werden.

 

14. Das Rauchen ist auf dem gesamten Parcourbereich untersagt (siehe Brandschutzverordnung).

 

15. Im gesamten Parcourbereich und auf der Range herrscht absolutes Alkoholverbot.

 

16. Mitgliedsausweise sind mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen. Jedes Vereinsmitglied soll sich verpflichtet

      fühlen ihm unbekannte Schützen auf eine Mitgliedschaft bzw. auf die Bezahlung und Eintragung im Schießbuch

      anzusprechen.

 

17. Die Zahlung und Eintragung der Gastschützen hat vor dem Schießbeginn zu erfolgen.

 

18. Das Armbrustschießen ist auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt!

 

19. Das Tor an der Zufahrt ist immer geschlossen zu halten!

 

 

 

Wir bitten erzeugten Müll jeglicher Form wenn möglich mitzunehmen. Bitte den Bogenplatz sauber halten.

 

Als Ergänzung zu Punkt 13 möchten wir darauf hinweisen, dass wir das Beseitigen von Hundekot und Kotresten

durch den Halter für selbstverständlich erachten.

 

Der Bogenplatz wird zur Überprüfung und nachhaltigen Dokumentation von Diebstählen und Vandalismus

zeitweise mit Kameras überwacht.

 

Überwachungsaufnahmen werden bei Relevanz ausschließlich zur Strafverfolgung verwendet, werden nicht

veröffentlicht und werden regelmäßig  gelöscht. Die Überwachung erfolgt gemäß der gesetzlichen Grundlagen,

§ 6 b BDSG.

 

.